Der Denkmalschutz
"Ach du Schande, das Ding steht ja unter Denkmalschutz!" - so war auch unser erster Impuls, als wir (noch vor dem Kauf) davon erfuhren. Trotzdem - es musste genau dieses Haus sein, und mit dem Denkmalschutz, das würden wir auch irgendwie geregelt bekommen. Und natürlich waren wir ganz besonders schlau: Noch vor dem Kauf nahmen wir Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde in Kamenz auf und haben unsere Vorstellungen transportiert. Unser Gedanke war, dass man wahrscheinlich deutlich entgegenkommender wäre, wenn wir bei zu hohen Forderungen der Behörde noch die Wahl hätten, vom Kauf Abstand zu nehmen. Im Nachhinein können wir sagen, dass unsere Befürchtungen völlig unbegründet waren: Natürlich waren etliche Dinge auch nach dem Kauf noch zu beantragen, zu ändern oder neu zu genehmigen - was aber völlig unkompliziert ablief. Selbst der "Rückbau" - neudeutsch für Abriss - eines Erkers, über den wir kurzzeitig nachgedacht hatten, war genehmigungsfähig (wurde dann aber doch nicht umgesetzt).
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt ist schon aus finanziellen Gründen von besonderer Bedeutung: Sehr viele Aufwendungen an einem denkmalgeschützten Gebäude sind steuerlich absetzungsfähig... ...wenn sie bereits im Vorfeld genehmigt waren.
Die wesentlichen Auflagen für die Außenhülle des Gebäudes waren (und sind) gering - und sind hoffentlich für jeden, der ein solches Gebäude besitzt, selbstverständlich: Die Fensterumrandungen und die Traufengestaltung mussten erhalten werden. Neue Fenster wären erlaubt gewesen - das Filigrane der Kastenfenster mit schlanken und zierlichen Rahmen wollten wir auf keinen Fall gegen Doppelscheibenfenster mit breiten, fast schon klobigen Rahmen tauschen. Zudem gab es uns die Möglichkeit, auch die alten Scheiben mit ihren aus der Fertigungstechnik herrührenden Unregelmäßigkeiten zu erhalten: Jeder Sonnenstrahl fällt anders und immer wieder neu auf Wand und Boden und formt ständig sich wechselnde Muster. Heutige Fenster machen hier einfach nur helle Stellen.
Auch innen hielten sich die Anforderungen in Grenzen: natürlich war der Stuck in den Räumen des Erdgeschosses zu erhalten, und genauso selbstverständlich war die Treppe mit den sonstigen angrenzenden Einbauten geschützt - beides für uns selbstverständlich.